Wie sieht der Weg zum Gütesiegel aus?
Beantragung über die zuständige Aufsichtsperson
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Abschluss einer Vereinbarung
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Beratung durch einen Gütesiegel-Berater
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Durchführung eines Selbstchecks durch den Betrieb
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Optimierung des vorhandenen Arbeitsschutz-Management-Systems
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Begutachtung durch einen Gütesiegel-Begutachter
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Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System"
Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BGN. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes.
Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.
Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten. Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Betrieb mit der Gütesiegel-Bescheinigung “Sicher mit System“ ausgezeichnet.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
„Anforderungen für das Begutachtungsverfahren eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) durch die BGN“